Wer als neuestes Familienmitglied einen Welpen hat, der fragt sich spätestens beim jährlichen Großurlaub, ob dieser einen auf der Reise begleiten sollte oder besser nicht? Diese Fragen stellen sich viele junge Hundebesitzer und pauschal lässt sich hierauf die Antwort: „Ja, er kann mit“ geben.
Allerdings ist es wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen. Denn im Fokus sollte stets das Wohl des vierbeinigen Freunds stehen.
Was gibt es zu bedenken?
Soll der Welpe also mit in den Urlaub, gilt es sich im Vorfeld einige Fragen zu beantworten. Denn es ist ein großer Unterschied, ob für den Urlaub eine Fahrt mit dem Pkw, dem Zug oder gar ein Flug geplant ist. Ebenfalls ist es etwas anderes, ob die Unterkunft für die Zeit ein Hotel ist, ein Airbnb oder ein Ferienhaus. Als Letztes ist die Aufenthaltsdauer entscheidend, ob eine Reise für das noch junge Tier sinnvoll oder überhaupt zumutbar ist.
So lassen sich leicht Reiseziele für Familienhund als auch Wohnungshunde finden. Die Entscheidung für einen Urlaub mit Welpen muss dabei jeder selbst treffen. Schließlich ist jedes Tier anders, hat andere Vorlieben, aber auch andere Ängste.
Fakt ist, dass Hunde unabhängig von ihrem Alter vom frühen Verreisen profitieren. Nicht nur gewöhnen sie sich an den Umstand selbst. Denn häufig steht am Anfang eines jeden Urlaubs eine lange Auto- oder Zugfahrt. Manches Mal ist es gar der Flug über längere Strecken. Zum anderen lerne sie, mit neuen Situationen umzugehen und vor allem prägt sie die Sicherheit, die sie durch Herrchen oder Frauchen erhalten, die trotz ungewohnter Umgebung stets für sie da sind.
Darüber hinaus ist so eine Urlaubsreise noch aus einer anderen Sicht sehr wertvoll für den Vierbeiner. Schließlich leiden immer mehr Tiere unabhängig von ihrem Alter an Übergewicht. Eine Reise bringt so manchen Hund wieder in Form und lässt einige Pfunde purzeln.
Spielt das Alter eines Hundes für die Reise eine Rolle?
Wichtig für die Beantwortung dieser Frage ist, dass es neben der individuellen Ansicht über das Thema gesetzliche Regelungen in den unterschiedlichen Ländern gibt. Wer im europäischen Ausland eine entspannte Zeit plant, tut also gut daran, die Einreisebestimmungen in puncto Haustier genau zu lesen. Insbesondere der im EU-Heimtierausweis vermerkte Tollwutschutz ist ein wichtiger Punkt.
Dieser wird im Rahmen einer Kontrolle am Grenzübergang im Regelfall geprüft. Da sich hieraus ein Mindestalter von zwölf Wochen ergibt, denn erst dann darf der Welpe laut EU-Verordnung eine Impfung gegen Tollwut erhalten sowie eine 21-tägige Wartefrist gilt, kann ein Welpe die Grenze erst mit frühestens 15 Wochen überschreiten.
Interessant:
In Bezug auf die 21 Tage Wartefrist gibt es Ausnahmen, wie etwa in Österreich. Hier muss zwar eine Tollwutimpfung vorliegen; mit dieser ist ein Grenzübertritt in der Folge jedoch ohne genannte Frist möglich. Allerdings gibt es auch hier weitere Auflagen.
Darüber hinaus gibt es ebenfalls Gründe, den Welpen nicht mitzunehmen. Das mag für viele unvorstellbar sein – wer jedoch an einen Urlaubsort mit extremem Klima reist, anstrengende Anreisen vor sich hat oder eine hohe Infektionsgefahr für das Tier vor Ort bestehen, sollte seinem vierbeinigen Freund das Prozedere sowie die Gefahr ersparen. Schließlich gibt es als Alternative moderne und hochwertige Hundepensionen, in der das Tier sich besser erholt als an heißen überfüllten Stränden.