Der Begriff Hundeführerschein mag auf den ersten Blick befremdlich wirken. Ein Führerschein für Hunde – wer braucht denn sowas?
Der Hundeführerschein soll lediglich die Fähigkeit zum Führen eines Hundes beim Menschen nachweisen. Dies dient einerseits dem Schutz der Mitmenschen vor verantwortungslosen Hundehaltern und andererseits wird so das Tierwohl sichergestellt.
Daher setzen sich immer mehr Tierschutzorganisationen für einen gesetzlich verpflichtenden Hundeführerschein ein.
Denn häufig ist auffälliges Verhalten bei Hunden das Ergebnis von gravierenden Haltungs- und Erziehungsfehlern. Mit dem Erwerb des Hundeführerscheins kann sich also ein Mensch-Hund-Team offiziell die funktionierende und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit bescheinigen lassen.
Was steckt hinter dem Begriff des Hundeführerscheins?
Der Hundeführerschein dient als Nachweis über eine allgemeine Sachkunde in Bezug auf Hunde sowie über das verantwortungsvolle Führen des eigenen Hundes.
Für manche Hunderassen wird grundsätzlich ein Hundeführerschein benötigt, um diese Hunde überhaupt halten zu dürfen. Dies betrifft sogenannte Listenhunde, welche vielerorts auf entsprechenden Rasseleisten geführt und als „Kampfhunde“ klassifiziert werden. Für alle anderen Hunde und deren Besitzer ist der Erwerb des Hundeführerscheins meist freiwillig.
Wer braucht den Hundeführerschein?
Jeder, der einen Hund halten will, welcher als Listenhund geführt wird, benötigt vor Anschaffen des Hundes bzw. innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung einen Hundeführerschein, um die Sachkunde über Hunde, deren Kommunikation und Verhalten, sowie das souveräne und verantwortungsbewusste Führen des eigenen Hundes nachzuweisen.
Diese Regelung gilt in Niedersachsen inzwischen für alle Hunde, unabhängig davon, zu welcher Rasse dieser gehört. Ansonsten ist das Ablegen der Prüfung auf freiwilliger Basis. Jedoch bringt der Hundeführerschein Vorteile wie beispielsweise eine Steuererleichterung der Hundesteuer oder die offizielle Erlaubnis, den Hund trotz gesetzlicher Anleinpflicht auch außerhalb geschützter Räume ohne Leine zu führen.
Voraussetzungen für die Hundeführerschein Prüfung
Um einen Hundeführerschein ablegen zu können, sind diese fünf Anforderungen zu erfüllen:
- Mindestalter des Hundeführers: 16 Jahre
- Mindestalter des Hundes: 12 Monate
- Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
- Gültige Impfungen
- Gültige Hundehaftpflichtversicherung
Darüber hinaus ist es häufig so, dass der Besuch eines Vorkurses, in dem die theoretischen Grundlagen vermittelt wurden, nachgewiesen werden muss.
So läuft die Hundeführerscheinprüfung ab
Die Hundeführerscheinprüfung gliedert sich in zwei Teile: einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Bei der theoretischen Prüfung gilt es, einen Multiple-Choice-Fragebogen mit 35 Fragen zum Thema Hund auszufüllen. Dabei beziehen sich die Fragen auf die unterschiedlichsten Hundethemen. Aus diesen Themengebieten können Fragen gestellt werden:
- Sozialverhalten
- Kommunikation
- Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
- Angst und Aggression
- Haltung und Pflege
- Rassenkenntnisse
- Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung
- Hund & Recht
Für die Beantwortung der Fragen werden 60 Minuten Zeit angesetzt.
Um zu bestehen, müssen mindestens 80% der Antworten richtig sein. Mit dem Bestehen der theoretischen Prüfung wird die Zulassung zum praktischen Prüfungsteil erlangt.
Die Zulassung ist für drei Jahre gültig, sollte jedoch der Erwerb des Hundeführerscheins unbedingt erforderlich sein, da der Hund ein Listenhund ist oder aber der Erwerb des Hundeführerscheins wie in Niedersachsen verpflichtend ist, ist die praktische Prüfung innerhalb der nächsten 12 Monate abzulegen.
Die praktische Prüfung gestaltet sich als Gehorsamkeitsprüfung, in der das zu prüfende Mensch-Hund-Team in verschiedene Alltagssituationen geführt wird. Die Reaktionen des Hundes auf seine Umwelt und der Gehorsam in ablenkungsstarken Situationen sind dabei von großer Bedeutung. Aber auch grundlegende Kommandos wie „Sitz“ oder „Platz“ werden abverlangt. Die praktische Prüfung gestaltet sich jedoch je nach Bundesland etwas anders, daher empfiehlt es sich, im Vorfeld beim entsprechenden Veterinäramt die Prüfungsbestimmungen zu erfragen.
Die praktische Prüfung wird mit bestanden bzw. nicht bestanden bewertet. Ist der Verlauf der Prüfung positiv, wird der Hundeführerschein ausgehändigt.
Er gilt jedoch nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. Sollte also eine weitere Person mit dem Hund zu tun haben und ihn führen wollen, muss diese ebenfalls den gesamten Prüfungsprozess mit dem Hund durchlaufen, um einen eigenen personalisierten Hundeführerschein zu erwerben. Wer die Hundeerziehung ohne Stress praktiziert, hat seinen Wauwau sicher gut unter Kontrolle.
Was passiert, wenn die Hundeführerscheinprüfung nicht bestanden wird?
Nicht Bestehen der Prüfung ist kein Problem.
Die gesamte Prüfung, bestehend aus theoretischem und praktischem Prüfungsteil kann beliebig oft wiederholt werden.
Wird nur der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, muss auch nur dieser wiederholt werden. Die bestandene theoretische Prüfung ist für drei Jahre gültig. Verstreicht diese Frist, ohne dass die praktische Prüfung bestanden und damit der Führerschein erworben wurde, muss auch dieser Prüfungsteil wiederholt werden. Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass jeder erneute Prüfungsversuch Geld kostet.
Unterschiede in den Bundesländern
Wie bereits angesprochen, sind die Bestimmungen für den Hundeführerschein je nach Bundesland unterschiedlich. In Deutschland sind nämlich Regularien bezüglich des Hundeführerscheins Ländersache. Der Erwerb des Hundeführerscheins in Niedersachsen ist allerdings noch vor der Anschaffung des Hundes für alle verpflichtend.
Diese Regelung kann nur umgangen werden, wenn langjährige Hundeerfahrung (15 Jahre) anderweitig nachgewiesen werden kann. In allen anderen Bundesländern ist das Ablegen der Hundeführerscheinprüfung freiwillig, bringt jedoch häufig Vorteile mit sich, wie beispielsweise die Befreiung von der gesetzlichen Anleinpflicht oder Ermäßigungen bei der Hundesteuer.
Gehört der eigene Hund jedoch gänzlich oder in Teilen zu einer Hunderasse, welche auf den Rasselisten geführt wird, ist der Nachweis über die Sachkunde zu Hunden im Allgemeinen gesetzlich vorgeschrieben. Hier muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden, anderenfalls ist das Halten des Tieres nicht erlaubt. Die Prüfung für den Hundeführerschein gestaltet sich in allen Bundesländern gleich: Es ist eine Kombinationsprüfung bestehend aus einem theoretischen Teil sowie einem praktischen Teil.
Die konkreten Inhalte der praktischen Prüfung, Kommandos oder zu prüfende Situationen, sowie erlaubte Hilfsmittel können sich je nach Bundesland unterscheiden.
Hier gibt das zuständige Veterinäramt entsprechende Informationen heraus, damit sich Hund und Halter optimal vorbereiten können. Auch die Prüfungsgebühren unterscheiden sich mitunter stark von Bundesland zu Bundesland, pendeln sich meist aber bei etwa 100€ ein.
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